Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Batterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher auch unter unseren folgenden Annahmestellen unentgeltlich abgeben:
Racelog GmbH
Happacher Str.6
85253 Erdweg
Montag-Freitag 9.00 – 18.00 Uhr
2. Batteriesymbole und -zeichen
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Auf Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befinden sich außerdem die chemischen Bezeichnungen der jeweiligen Metalle – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.
3. Fahrzeugbatterien und Batteriepfand
Bei Fahrzeugbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. „Vertreiber“ ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt. „Endnutzer“ ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. „Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind; als „Fahrzeuge“ gelten in diesem Zusammenhang Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Fahrzeug-Altbatterien werden über die Vertreiber und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zurückgenommen. Sie können Fahrzeug-Altbatterien unentgeltlich bei einer unserer unter Ziff. 1 genannten Annahmestellen zurückgeben.
Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie ohne Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie eine Pfandmarke über den gesetzlichen Pfandbetrag.
Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten oder einer anderen geeigneten Rücknahmestelle, kann sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift auf der Pfandmarke die ordnungsgemäße Rückgabe bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, die Pfandmarke mit der Bestätigung zur Erstattung des Pfands folgende Adresse zu senden:
Racelog GmbH
Happacher Str.6
85253 Erdweg
Die Rückerstattung des Pfandbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden auf der Pfandmarke anzugebenden Konto.